
Etiketten-Dschungel: Was steht eigentlich auf meiner Chipstüte?
Du stehst vor dem Snackregal oder klickst dich im Onlineshop durch die riesige Auswahl und fühlst dich von Farben, Angaben und Versprechen regelrecht erschlagen. «Vegan», «glutenfrei», «natürlich», «ohne Zusatzstoffe» – alles klingt irgendwie gut. Aber was bedeutet es genau?
Selbst auf einer einfachen Chipstüte sind so einige Angaben aufgedruckt. Manche davon sind Pflicht und sollen dich als Konsument:in schützen. Andere sind Zusatzwissen (und vielleicht da, um dir ein gutes Gefühl zu geben?). Und dann gibt es noch die «Geheimformeln» aus Zahlen und Fachbegriffen.
Zeit also, die Tüte einmal ganz in Ruhe umzudrehen und einen genaueren Blick auf den Etiketten-Dschungel zu werfen.
Was muss draufstehen? – Die Pflichtangaben
Ganz egal wie bunt die Verpackung gestaltet ist, bestimmte Angaben müssen immer drauf. Sie stellen sicher, dass du auf einen Blick die wichtigsten Informationen zur Verfügung hast. Folgende Angaben müssen gemäss Gesetz auf jede Verpackung:
- Sachbezeichnung: Die Art des Lebensmittels. Bei klassischen Chips wäre das zum Beispiel «Kartoffelchips».
- Zutatenliste: Alle enthaltenen Inhaltsstoffein absteigender Reihenfolge ihres Mengenanteils. (Darauf kommen wir später noch ausführlicher zurück.)
- Datum: Das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum.
- Aufbewahrung und Anwendung: Bei Chips etwa «Kühl und trocken lagern, vor Sonnenlicht schützen».
- Adresse: Name und Anschrift der Firma, die das Lebensmittel herstellt oder verpackt.
- Produktionsland: Wo das Lebensmittel hergestellt wurde. In manchen Fällen muss zusätzlich die Herkunft bestimmter Zutaten angegeben werden.
- Nährwerte: Die Menge an Nährstoffen wie Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine oder Salz.
- Identitätskennzeichen: Nur bei bestimmten tierischen Produkten nötig (z.B. Fleisch oder Joghurt), um den letzten Produktions- oder Verpackungsort auszuweisen.
Freiwillige Angaben: Zwischen Orientierung und Marketing
Auf der Chipstüte findest du oft zusätzliche Angaben. Diese sind zwar freiwillig, müssen aber trotzdem strengen Regeln entsprechen.
Vegan, laktosefrei und glutenfrei gehören zu den bekanntesten freiwilligen Angaben. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn das Produkt die jeweiligen Anforderungen erfüllt – also keine tierischen Bestandteile bzw. Laktose oder Gluten enthält.
Begriffe wie «fettarm», «Proteinquelle» oder «ballaststoffreich» dürfen nur auf der Verpackung stehen, wenn ein Produkt messbare Kriterien erfüllt. Gemäss Lebensmittelverordnung gelten unter anderem folgende Grenzwerte:
- Fettarm: nicht mehr als 3 g Fett pro 100 g (bei flüssigen Lebensmitteln 1.5 g Fett pro 100 ml)
- Ballaststoffquelle: mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 g oder mindestens 1.5 g Ballaststoffe pro 100 kcal
- Hoher Ballaststoffgehalt: mindestens 6 g Ballaststoffe pro 100 g oder mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 kcal
- Proteinquelle: auf den Proteinanteil müssen mindestens 12 Prozent des gesamten Energiewerts des Lebensmittels entfallen
Wichtig: Produkte, die mit Begriffen wie «vegan», «fettarm» oder «ballaststoffreich» versehen sind, klingen zwar gesund, sind es aber nicht automatisch. Ein fettarmes und proteinreiches Produkt kann immer noch viel Zucker enthalten, «vegan» sagt grundsätzlich nichts über den Nährwert aus. Entscheidend ist die Gesamtzusammensetzung.
Warum «light» besonders tricky ist
Die Bezeichnung «light» darf nur verwendet werden, wenn der Gehalt eines bestimmten Nährstoffs mindestens 30% niedriger ist als bei einem vergleichbaren Produkt – bei Chips meist der Fettanteil.
Weniger Fett bedeutet aber nicht automatisch gesünder. Der Anteil kann in absoluten Zahlen noch immer hoch sein. Häufig wird der niedrigere Fettgehalt ausserdem durch mehr Zucker oder Zusatzstoffe kompensiert, um denselben Geschmack und dieselbe Konsistenz zu erreichen. Zusätzlich können Light-Produkte dazu verführen, dass wir mehr davon essen.
Wie natürlich ist «natürlich»?
Der Begriff «natürlich» darf nur verwendet werden, wenn er keine falschen Vorstellungen über Herkunft, Herstellung und Zusammensetzung hervorruft. Auf vielen Zutatenlisten findet sich ausserdem die etwas kryptische Angabe «natürliches Aroma». Sie bedeutet, dass der Aromabestandteil aus natürlichen Rohstoffen (pflanzlich, tierisch oder mikrobiologisch) stammt, die genau Quelle bleibt aber offen. Nur wenn 95 % des Aromabestandteils aus dem genannten Lebensmittel stammt, darf es so bezeichnet werden – z. B. natürliches Paprika-Aroma.
Was bedeutet eigentlich «ohne Zusatzstoffe»?
Wenn ein Produkt mit «ohne Zusatzstoffe» wirbt, bedeutet das, dass keine Stoffe zugesetzt wurden, die eine bestimmte technologische Wirkung haben sollen. Dazu zählen Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Stabilisatoren, Geschmacksverstärker oder ähnliches.
Was versprechen Bio-Labels?
Bio-Lebensmittel müssen strenge Anforderungen erfüllen. Die genauen Regeln unterscheiden sich nach Label, wichtige Kriterien sind:
- Strenge Vorgaben bei Pestiziden und Dünger
- Artgerechte Tierhaltung
- Strenge Regeln bezüglich Zusatzstoffe
- Keine genmanipulierte Inhaltsstoffe
- Förderung der Biodiversität
Blick in die Tüte: Zutatenliste richtig lesen
Als Nächstes werfen wir einen Blick auf die Zutatenliste, um zu sehen, was wirklich in der Tüte steckt. Statt nur Kartoffeln, Öl und Salz finden sich dort oft Begriffe, die nach Labor klingen, oder Fachwörter, die du noch nie gehört hast. Kein Wunder, dass man da schnell den Überblick verliert.
Hier die wichtigsten Orientierungspunkte:
- Reihenfolge nach Mengenanteil: Was zuerst steht, ist am meisten drin – bei Chips also meist Kartoffeln, gefolgt von Öl und Gewürzen.
- Hervorgehobene Zutaten: Wird etwas besonders betont (z. B. bildlich dargestellt oder im Namen genannt), muss auf der Zutatenliste der Prozentanteil angegeben werden.
- Allergene: Zutaten wie Milch, Weizen oder Soja müssen klar hervorgehoben werden – z. B. durch Fettdruck.
- Zusatzstoffe: Hier müssen Funktionsklasse und Bezeichnung oder E-Nummer aufgeführt werden – etwa «Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat» oder «Geschmacksverstärker E621».
Exkurs: Zusatzstoffe und E-Nummern
Zusatzstoffe haben einen schlechten Ruf. Wie so oft ist es aber komplexer: Konservierungsmittel sorgen für lange Haltbarkeit, gewisse Farbstoffe wie Kurkumin stammen aus natürlicher Quelle und Ascorbinsäure – der chemische Begriff für Vitamin C – dient auch als Antioxidationsmittel.
Wichtig zu wissen: Zusatzstoffe brauchen eine Zulassung und diese kann ihnen auch wieder entzogen werden. Ein Beispiel ist Titandioxid (E 171); der weisse Farbstoff darf seit 2022 nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden.
In der Kritik stehen zudem gewisse Süssstoffe wie Aspartam und Acesulfam K sowie einzelne Emulgatoren. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gelten sie aber weiterhin als sicher.
Die E-Nummer ist schlicht eine europäische Kennzeichnung für zugelassene Zusatzstoffe. Sie erleichtern die sprachunabhängige Identifikation. Wer es genauer wissen will, kann Zusatzstoffe z. B. auf zusatzstoffe-online.de nachschlagen und dort Informationen zu Einsatz, Herstellung und Sicherheit abrufen.
Nährwerttabelle: Chips kalorienmässig richtig einordnen
Kurz die Kalorien auf der Nährwerttabelle checken – ganz einfach. Doch die Tabelle kann noch einiges mehr. Auf jeder Verpackung müssen mindestens diese Werte angegeben werden: Energie (Brennwert) in Kilojoule (kJ) und Kalorien (kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine und Salz. Je nach Produkt kommen weitere Angaben dazu, etwa zu Ballaststoffen, Vitaminen, Mineralstoffen oder sekundären Pflanzenstoffen.
Die Werte beziehen sich in der Regel auf 100 g (oder 100 ml). Bei vielen Produkten erhältst du zusätzlich Angaben pro Portion sowie einen Hinweis zur Referenzmenge. Diese zeigt dir, welchen Anteil der täglichen Zufuhr ein durchschnittlicher Erwachsener mit einer Portion abgedeckt hat. So siehst du zum Beispiel schnell, wie viel Prozent deiner empfohlenen Tageskalorien eine Portion Chips ausmacht – wobei deine persönliche Definition von «Portion» vielleicht nicht immer mit der der Hersteller übereinstimmt. 😉
Haltbarkeit: Abgelaufen – und jetzt?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, ist anders als das Verbrauchsdatum kein «Wegwerfdatum». Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine typischen Eigenschaften behält – also Geschmack, Konsistenz und Geruch. Chips kannst du deshalb oft auch nach Ablauf des MHD noch essen – solange sie normal riechen, aussehen und schmecken.
Fazit: Mit Chips den Etiketten-Dschungel durchschauen
Eine Chipstüte zeigt, wie viele wertvolle Informationen sich auf einem Lebensmittel-Etikett verstecken. Begriffe wie «natürlich», «light» oder «ballaststoffreich» klingen zwar vielversprechend, bedeuten aber nicht automatisch, dass ein Produkt gesünder ist. Wer aber weiss, worauf er achten muss, kann solche Angaben besser einordnen – und navigiert sicher durch den Etiketten-Dschungel.
Alle Bilder in diesem Beitrag: Eliane Lee | Brack.Alltron
Marketing Manager Editorial Content
Ich liebe es, in andere Welten einzutauchen, sei es durch spannende Geschichten, mit Reisen in ferne Länder und Kulturen oder in meinem eigenen kleinen Garten – ich bin immer auf Entdeckungsreise. Und wenn es Zeit wird, die Seele baumeln zu lassen, findet ihr mich auf der Yogamatte oder mit einem guten Buch in der Hand.
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