Gesetzliche Grundlagen
Grundsätzlich muss jedes eingesetzte Schiff auf den öffentlichen Gewässern einen Schiffsausweis und Kontrollschild mitführen. Zu den genaueren Bestimmungen und Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei der zuständigen kantonalen Behörde.
Jedes Boot muss mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers / Halters gut sichtbar versehen sein. Somit können Polizei & Rettungsdienste schneller in Erfahrung bringen, ob zu einem leer aufgefundenen Boot Personen vermisst werden. Auf Flüssen muss zusätzlich für jede sich an Bord befindliche Person ein Rettungsmittel mit Minimalauftrieb von 75 Newton mitgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen die Weste bereits zu Beginn der Fahrt auf dem Fluss anzuziehen.