Die MAS LED ExpertColor Spotlampe von Philips ist dank ihrer langen Nutzlebensdauer von 40'000 Stunden ideal für den 24-Stunden-Betrieb geeignet. Sie schafft ein warmes und komfortables Ambiente im Gastgewerbe genauso wie im Eigenheim. Ein angepasstes Farbspektrum, welches dem von Halogen ähnlich ist, ein hoher Farbwiedergabeindex und eine leistungsstarke Dimmfunktion gewährleisten dies.
Schonen Sie Ihre Augen, die Umwelt und Ihr Portemonnaie mit LED-Beleuchtung
Profitieren Sie von Langlebigkeit und Energieeffizienz: LEDs (lichtemittierende Dioden) haben gegenüber herkömmlichen Glühbirnen den Vorteil, dass Sie keine Hitze entwickeln, sondern den Grossteil der Energie in Licht umsetzen und somit nur einen Bruchteil an Strom verbrauchen. Ausserdem sind LED-Leuchtmittel extrem robust und müssen lange nicht ersetzt werden. Dadurch, dass LEDs flackerfrei sind und über einen hohen Farbwiedergabeindex verfügen, ist ihr Licht auch stets angenehm für Ihre Augen. Gegenstände, die Sie durch LED-Beleuchtung in Szene setzen, erscheinen in ihren echten, natürlichen Farben.
Energieeffizienzklasse EPREL
Produkte mit dem EU-Energieetikett sind in der EPREL-Datenbank (European Product Registry for Energy Labelling) erfasst und erfüllen damit die gesetzlichen Mindestanforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung. Wenn der Energieverbrauch über dem festgelegten Referenzwert liegt, darf das Produkt nicht in EPREL registriert und nicht in Verkehr gebracht werden. Produkte der Energieeffizienzklasse A weisen im Vergleich zu anderen Geräten derselben Produktgruppe einen besonders niedrigen Energieverbrauch auf. Dadurch reduzieren sich die mit der Nutzungsphase verbundenen Umweltwirkungen, insbesondere der Energiebedarf und die daraus resultierenden Emissionen. Informationen zu Messmethoden, Energieverbrauch und Vergleichswerten sind in der EPREL-Datenbank öffentlich zugänglich. Die Einhaltung der Anforderungen wird durch standardisierte Tests und Prüfinstitute überprüft. Zusätzlich ist für Produkte mit EPREL-Klassifizierung die Datenschutzerklärung unter Punkt 7 (https://www.brack.ch/unternehmen/datenschutz) im Rahmen der Richtlinie für Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten zu beachten.