
Erfolgreich in die Umsetzung des neuen revDSG
Werden Sie zum Datenschutzbeauftragten in Ihrer Firma
Das Thema Datenschutz begleitet das Internet bereits länger und gewinnt weiterhin stark an Relevanz, zum Vorteil von Privatpersonen. Im Vordergrund steht, dass eine Privatperson weiss, wie die Informationen über sich selbst verwendet, gespeichert oder weitergegeben werden. In der vielschichtigen digitalen Welt ist es oft fast unmöglich, den Informationsfluss als Nutzer nachzuvollziehen.
Aus diesem Grund hat die EU bereits im Jahre 2018 das DSGVO ausgerollt, welches das Datenschutzgesetz dem technologischen Wandel angepasst hat. Nun folgt die Schweiz und passt das zuletzt im Jahre 1993 aktualisierte Datenschutzgesetz an.
Die wichtigsten Fakten zusammengefasst
Wie der Bund vor kurzem kommuniziert hat, wird ab dem 1. September 2023 das neu überarbeitete Datenschutzgesetz der Schweiz ausgerollt.
Die Änderungen betreffen insbesondere die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre mit einem Fokus auf:
- Besseren Schutz und Stärkung der Selbstbestimmung von persönlichen Daten
- Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten
- Recht auf Information, Auskunft, Berechtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit
Mit diesen Anpassungen können Firmen in der Schweiz und der EU wieder flüssiger grenzüberschreitende Datenübermittlungen durchführen, ohne zusätzliche Anforderungen erfüllen zu müssen.
Gesetzesänderungen lösen initial viele Unsicherheiten aus. Fragen wie «Ist unsere Firma konform mit dem neuen Datenschutzgesetz?» werden in den kommenden Monaten für viele Unternehmen nicht wegzudenken sein. Die Anpassungen der Prozesse können langwierig sein, müssen regelmässig aktualisiert werden und können bei Nonkonformität drastische Konsequenzen mit sich bringen.
Schützen Sie die persönlichen Daten Ihrer Kunden rechtmässig: Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung des neuen revDSG. Lassen Sie sich fachmännisch durch die anstehenden Prozessänderungen begleiten und gewährleisten Sie damit den optimalen Schutz Ihrer Kunden- und Firmendaten vor unbefugter Offenlegung.

Acht wichtige Änderungen auf einen Blick
Schutz von personenbezogenen Daten Juristischen Personen sind künftig davon ausgeschlossen. |
Besonders schützenswerte Daten Genetische und biometrische Daten werden in die Definition aufgenommen. |
Privacy by Design und Privacy by Default Standardisierte höchste Sicherheit in der Struktur & Inverkehrbringen von Produkten und Dienstleistungen. |
Folgeabschätzungen durchführen Wenn ein hohes Risiko für die Persönlichkeit und dem Grundrecht der betroffenen Person besteht. |
Informationspflicht Bei der Beschaffung jeglicher Personendaten muss die betroffene Person informiert werden. |
Obligatorisches Verzeichnis Jede Bearbeitungstätigkeit muss nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei KMU mit geringem Risiko zur Verletzung des Datenschutzes. |
Sofortige Meldung Bei Verletzung der Datensicherheit muss eine sofortige Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten erfolgen (EDÖB). |
Profiling Der Begriff für die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten wird im Gesetz verankert. |
Deshalb sollten Firmen zeitnah mit der Umsetzung beginnen
Die Massnahmen des revDSG im Unternehmen umzusetzen, ist eine sehr zeitintensive Aufgabe. Somit empfiehlt sich, diese frühzeitig in Angriff zu nehmen. Unternehmen können zusammen mit einem Datenschutzbeauftragten einen Massnahmenplan für die nächsten Monate aufstellen, damit die Vorkehrungen zeitgerecht umgesetzt werden.
Erfahren Sie noch mehr über das revDSG und lassen Sie sich zertifizieren
Zertifizierung: Datenschutzverantwortliche und Datenschutzberater (KMU)
Die Teilnehmer lernen, wie notwendige technische und organisatorische Massnahmen umgesetzt und überwacht werden müssen, um die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Kurses können Sie die fachlichen und juristischen Aspekte für Ihre Kundinnen und Kunden umsetzen.

Unser Know-how – Ihr Vorteil
Benötigen Sie Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Lösung oder genauere Informationen zu einem Produkt oder Service? Unsere Expertinnen und Experten bieten Hand in allen Projektphasen:
- Persönliche Beratung
- Individuelles Angebot
- Schulungen und Trainings
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Umsetzung des revDSG
Montag bis Freitag, 08.30 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Telefon: 062 889 88 88