| Warnung: Laserklasse 3B Design, Installation und Betrieb einer Laseranlage sind nur durch erfahrene und gut ausgebildete Personen vorzunehmen. Beim Aufbau und beim Betrieb der Laseranlage muss die technische Leitlinie über die Sicherheit von Laseranlagen (IEC 60825-3:1995-12) eingehalten werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass die eingesetzten Laseranlagen beim Publikum keine schädlichen Immissionen erzeugen. Die Durchführung von Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 muss mindestens 14 Tage im Voraus der Vollzugsbehörde gemeldet werden. Merkblatt SUVA: Achtung, Laserstrahl! Merkblatt BAG: Hinweise für Lasershow-Veranstalter |